Gewinnspielbedingungen Gewinnspiel Schal des Lebens
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme am Gewinnspiel der Werbegemeinschaft Kupferpassage GbR, Süringstraße 7, 48653 Coesfeld, nachfolgend Veranstalter genannt, ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.
Teilnahmeberechtigte
- Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind die Mitarbeiter des Veranstalters und der mit ihm verbundenen Unternehmen sowie deren Familienmitglieder.
- Zudem behält sich der Veranstalter vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise
- bei Manipulationen im Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels
- bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen
- bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel.
Teilnahme
Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch das Teilen und liken des Gewinnspielposts sowie dem Folgen der Seite der Kupfer Passage. Die Teilnahme ist nur bis zum Teilnahmeschluss möglich. Teilnahmeschluss für das Gewinnspiel ist der 13. Oktober 2024 24:00Uhr. Das Gewinnspiel beginnt am 09. Oktober mit Veröffentlichung des Gewinnspielposts.
Die Gewinner werden telefonisch oder per E-Mail benachrichtigt. Mit der Teilnahme akzeptiert der Teilnehmende diese Teilnahmebedingungen und bestätigt, die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen zu haben. Die Teilnahme ist nur bis zum Teilnahmeschluss möglich.
Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns
Zu gewinnen gibt es zwei „Schal fürs Leben“-Stricksets.
Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern. Der bzw. die Gewinner der Verlosung werden vom Veranstalter innerhalb von sieben Tagen nach Teilnahmeschluss per Mail oder telefonisch benachrichtigt. Im Falle einer unzustellbaren Benachrichtigung ist der Veranstalter nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen und kann einen neuen Gewinner ermitteln. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb einer Woche nach der Gewinnbenachrichtigung, um einen Termin zur Abholung des Gewinnes zu vereinbaren, ist der Veranstalter gleichfalls berechtigt, einen neuen Gewinner zu ermitteln. Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich persönlich an den Gewinner. Ein Postversand oder Umtausch des Gewinns ist nicht möglich. Für etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.
Datenschutz
Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen (personenbezogenen) Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person wahrheitsgemäß und richtig sind. Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels. Sämtliche Daten werden nur für den Zweck und für die Dauer des Gewinnspiels gespeichert und nach Ablauf der Aktion gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen. Der Teilnehmer kann zu jeder Zeit Auskunft über seine beim Veranstalter gespeicherten Daten erhalten, der Nutzung seiner Daten widersprechen und deren Löschung verlangen. Hierzu genügt ein einfaches Schreiben an die Werbegemeinschaft Kupferpassage GbR, Süringstraße 7, 48653 Coesfeld, oder eine E-Mail an kontakt@kupfer-passage.de. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht. Weitere Regelungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten können hier https://kupfer-passage.de/betroffenenrechte/ nachgelesen werden.
Anwendbares Recht
Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.